Auf dieser Seite finden Sie die Informationen, die Sie benötigen, um sich einfach im Flughafen Charles de Gaulle orientieren und Ihr Reiseziel finden zu können.
Karten der Ankunfts- und Abflugterminals und andere Informationen für Orientierung am Flughafen Charles de Gaulle.
Legen Sie bitte Ihren Reisepass vor. Weitere Informationen zu Reisen in bzw. zwischen Schengen-Staaten finden Sie in den Besonderen Hinweisen .
Alle Inhaber von Pässen dieser Länder sind zur Nutzung des automatischen Gates berechtigt:
Japan, Argentinien, Australien, Kanada, Chile, Israel, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur, Südkorea, Vereinigtes Königreich, USA.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Flughafens.
Möglicherweise wird eine Kontrolle des Handgepäcks durchgeführt. Passagiere, die Bargeld von 10.000 EUR oder mehr einführen möchten, müssen dies angeben.
Bitte legen Sie Ihren Reisepass und Ihre Bordkarte vor.
Die Priority Lane für die Einreise-/Sicherheitskontrolle (Zugang Nr. 1) steht den folgenden Kunden zur Verfügung:
Halten Sie Ausschau nach dem Zeichen „Zugang Nr .1“, und scannen Sie Ihre Bordkarte oder einen Voucher, wenn Sie diesen Service nutzen.
Für Personen außerhalb der Europäischen Union, die älter als 15 Jahre sind, gilt eine Mehrwertsteuerrückerstattung. Sie gilt nur für nicht gewerbliche Einkäufe von Touristen mit einem Wert von mehr als 175,01 € in einem Geschäft innerhalb eines Tages in Frankreich.
Für Duty-free-Shops, Kaufhäuser oder Luxusgeschäfte:
Hinweis: Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte den Zollinformationen der einzelnen Länder.
Passagiere, die aus einem Land des Schengen-Raums ankommen und deren Gepäck nach Tokio durchgecheckt ist, begeben sich nach der Einreise zu den Gates 10–38 (ohne Passieren der Gepäckausgabe im 3. Stock)
Nach der Immigration
CDGVAL (ein unbemannter Monorail-Terminal-Shuttle) wird zwischen den Terminals 1, 2 und 3 betrieben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Flughafens.
Der blaue Shuttle (ein Bus-Service) ist im Sicherheitsbereich zwischen den Terminals 1 und 2 verfügbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Flughafens.
Mit der Gründung der EU und dem Schengener Abkommen haben sich die Ein- und Ausreiseverfahren in Europa deutlich vereinfacht. Reist man als japanischer Staatsbürger in eines der Schengen-Länder ein, gelten alle weiteren Flüge innerhalb des Schengen-Gebiets als „Inlandsflüge“. Die folgenden Ein- und Ausreiseverfahren gelten für Passagiere, die von einem Schengen-Land in ein anderes Schengen-Land reisen.