Handgepäck

Informationen für Handgepäck und Vorschriften an Bord

Hier finden Sie Richtlinien für Handgepäck und andere Gegenstände sowie die Verwendung dieser Gegenstände an Bord des Flugzeugs.

Hinweise zum Mitführen von Gepäck und anderen Gegenständen

Die meisten Passagiere können eine große Tasche und einen persönlichen Gegenstand (Handtasche, Regenschirm, Kamera usw.) an Bord mitbringen.

  • Wenn Ihre Reiseroute einen Flug von einer anderen Fluggesellschaft umfasst, gelten möglicherweise auch die Gepäckbestimmungen dieser Fluggesellschaft. Dies umfasst Codeshare-Flüge – die gemeinsame Nutzung eines Flugzeugs durch zwei oder mehr Fluggesellschaften – die ANA-Flugnummern verwenden. Weitere Informationen finden Sie unter Codeshare-Gepäckinformationen.
  • Wenn Sie auf innerjapanischen Flügen mit einem Ticket reisen, das den Bedingungen für internationale Beförderung unterliegt, gelten die Gepäckbestimmungen für internationale Flüge.
  • Bitte beachten Sie, dass die Beförderung abgelehnt werden kann, wenn bis zum Abflug nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann, ob ein Gegenstand im Flugzeug befördert werden darf.
  • Ein Gepäck mit der unten angegebenen Größe, kann als aufgegebenes Gepäck transportiert werden, wenn die Größe nicht für die Kabine geeignet ist. Bitte geben Sie jegliches Gepäck (Tragetasche, Kinderwagen, Jutesack usw.) auf, dass die folgende Grüße überschreitet.
  • Wenn Sie Gepäck mit an Bord nehmen, das die Freigepäckmenge für Handgepäck überschreitet, kann dies zu Verspätungen oder zur Stornierung Ihres Fluges führen. Um Ihre Reise angenehm und sicher zu gestalten, checken Sie bitte das Gepäck ein, das die zulässige Größe für Handgepäck überschreitet, bevor Sie die Sicherheitskontrolle passieren.

Größen- und Gewichtsbeschränkungen

Handgepäck beschränkt sich auf Gegenstände, die Sie im oberen Gepäckfach oder unter dem Sitz vor Ihnen verstauen können. Dieses darf folgende Grenzwerte nicht überschreiten:

Gewichtsbegrenzung

Nicht mehr als 10 kg, einschließlich eines persönlichen Gegenstands

Größenbeschränkung

Die Gesamtabmessungen (Länge + Breite + Höhe) dürfen 115 cm nicht überschreiten.

  • Die Abmessungen jeder Seite dürfen 55 cm x 40 cm x 25 cm nicht überschreiten.
  • Einschließlich Rollen und Griffe

Bei Flugzeugen auf innerjapanischen Strecken mit einer Sitzplatzkapazität von weniger als 100 Personen (Flugzeugtypen DH8 / DH2 / CR7)

Die Gesamtabmessungen (Länge + Breite + Höhe) dürfen 100 cm nicht überschreiten.

  • Die Abmessungen jeder Seite dürfen 45 cm x 35 cm x 20 cm nicht überschreiten.
  • Einschließlich Rollen und Griffe
  • * Selbst wenn die Länge der einzelnen Seiten innerhalb der Vorgaben liegt, kann der Gegenstand nicht mitgeführt werden, wenn die Summe der drei Seiten die Vorgaben überschreitet.
Anzahl der Gepäckstücke

Maximal 1 Stück pro Person.

  • Abgesehen von persönlichen Gegenständen (Handtasche, Kamera, Regenschirm usw.) ist ein Gepäckstück zulässig, das den unten angegebenen Kriterien entspricht.
  • Umfasst Souvenirs oder gekaufte Artikel.
  • Star Alliance Gold-Mitglieder, die mit zwei oder mehr Mitgliedsgesellschaften reisen, sind nach wie vor auf ein Handgepäck beschränkt.

Hinweise:

  • Je nach Flugzeugtyp und Größe des Stauraums werden einige Gegenstände möglicherweise nicht als Handgepäck akzeptiert, selbst wenn sie die Größen- und Gewichtsbeschränkungen erfüllen.
  • Große Stative: Stative, die eingeklappt länger als 60 cm sind, können nicht an Bord mitgeführt werden.
  • Wenn die Größe Ihres Handgepäcks die Höchstgrenze für Handgepäck überschreitet, muss ein zusätzlicher Sitzplatz erworben werden.
    • Wenn Sie einen Kontrabass in die Kabine mitnehmen möchten, ist das in der Economy Class möglich.
  • Bitte beachten Sie, dass der Transport abgelehnt werden kann, wenn vor dem Abflug nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, ob ein Gepäckstück im Flugzeug transportiert werden kann.
  • Bitte wenden Sie sich telefonisch an ANA oder an das Personal am Schalter, wenn Sie Fragen dazu haben, ob ein Artikel an Bord mitgeführt werden kann.

Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen

Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen in Behältern mit einer Kapazität von maximal 100 ml transportiert werden.

Behälter mit einer größeren Kapazität, auch wenn der Inhalt weniger als 100 ml beträgt, müssen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden.

Diese Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter (1.000 ml) und einer kombinierten Seitenlänge von maximal 40 cm für zwei Seiten transportiert werden. Die Behälter müssen in den transparenten Plastikbeutel passen, der vollständig geschlossen sein muss.

In manchen Ländern/Regionen dürfen zusätzlich zu den unten genannten Gegenständen möglicherweise auch weitere Gegenstände nicht mit an Bord gebracht oder im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Weitere Informationen finden Sie in den Flughafen- und Stadtinfos.

Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die in einem Duty-Free-Shop am Abflughafen gekauft wurden, dürfen mit an Bord genommen werden. Je nach Land gelten jedoch möglicherweise folgende Bedingungen. Weitere Informationen finden Sie unter Duty-Free-Flüssigkeiten.

Größenrichtlinien
  • Für quadratische Beutel: Länge von maximal 20 x 20 cm
  • Für rechteckige Beutel: Summe beider Seiten maximal 40 cm Länge
Ausnahmen zu Flüssigkeitsvorschriften

Medikamente, Babymilch/-nahrung und Nahrungsmittel für besondere Ernährungsbedürfnisse dürfen mit an Bord genommen werden, ohne dass diese in einem transparenten Kunststoffbeutel verstaut werden müssen.

  • Für Medikamente kann bei der Sicherheitskontrolle die Vorlage eines Rezepts oder ärztlichen Attests verlangt werden, auf dem u.a. der Name der Erkrankung angegeben ist.
  • Muttermilch und Babynahrung sind jedoch nur für Passagiere mit einem Baby erlaubt.
    • Abflug aus den USA: Muttermilch (jedoch keine Babynahrung) kann auch dann mit an Bord genommen werden, selbst wenn kein Baby zusammen mit dem Passagier verreist. Diese muss den Inspektoren an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.
Abflüge von Thailand

An Bord dürfen nur Handdesinfektionsmittel bis zu 350 ml pro Behälter mitgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass nach der Ankunft in Japan Behälter mit jeweils mehr als 100 ml Flüssigkeit bei einem internationalen Anschlussflug nicht mitgeführt werden können.

Abflug aus Großbritannien
  • Streng von den Behörden durchgesetzt.
    Werden Gegenstände gefunden, die Beschränkungen unterliegen, wird das Gepäck geöffnet und vom Sicherheitspersonal erneut überprüft. Die Durchführung von Kontrollen kann insbesondere während der Feiertage zum Jahresende und Neujahr mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Hinweise
  • Legen Sie Ihren PC, Ihr Tablet und/oder Behälter mit Flüssigkeiten flach in die Schale. Legen Sie sie nicht auf andere Gegenstände.
  • Bitte stellen Sie im Voraus sicher, dass der Reißverschluss des durchsichtigen Plastikbeutels für Flüssigkeiten geschlossen werden kann.
    Lässt sich der Reißverschluss nicht schließen und/oder einige Gegenstände passen nicht in den Beutel, so werden diese entsorgt.
    • * Bitte beachten Sie, dass die Reisesets der ANA Business Class und First Class auch Flüssigkeiten enthalten.
Verfügbare Flüge

Die Bestimmungen gelten für Flüge aus den folgenden Ländern.

  • Nur internationale Strecken: Japan, Korea, Taiwan, Hongkong, Vietnam, China, Singapur, Indonesien, Philippinen, Myanmar.
  • Internationale Strecken und Inlandsstrecken (Flüge innerhalb der EU): EU-Mitgliedsstaaten*1, Vereinigtes Königreich, USA, Mexiko, Thailand, Indien, Kanada, chinesisches Festland, Philippinen, Kambodscha.
  • *1.
    27 EU-Mitgliedstaaten
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
    Für die Nicht-EU-Mitgliedsländer Island, Schweiz und Norwegen gelten dieselben Regeln.

Kinderwagen und Kindersitze

Klappbare Kinderwagen, tragbare Babywiegen und Kindersitze können kostenlos aufgegeben werden, solange diese für den Reisenden bestimmt sind, der sie aufgibt.

Kinderwagen dürfen nur dann an Bord genommen werden, wenn sie zusammengefaltet die Größenvorgaben erfüllen.

  • Da nur ein Gepäckstück pro Passagier erlaubt ist, können Passagiere, die einen Kinderwagen an Bord bringen, keine weiteren Handgepäckstücke (wie eine Handtasche, eine Kamera oder einen Regenschirm) mit an Bord nehmen.
  • Bitte falten Sie den Kinderwagen, und verstauen Sie ihn in einer Hülle, bevor Sie die Ticketkontrolle passieren. Wenn Sie keinen eigenen Beutel besitzen, erhalten Sie von unserem Personal einen speziellen Kunststoffbeutel, der für diesen Zweck vorgesehen ist.

Erfahren Sie mehr über Reisen mit Kindern.

Mitführen von medizinischen Geräten an Bord

Wenn Sie Medikamente, medizinische Geräte oder Geräte wie CPAP-Geräte oder Hörgeräte, die Funkwellen aussenden, mitführen müssen, wenden Sie sich bitte im Voraus an den ANA Disability Desk, um zu überprüfen, ob der Gegenstand an Bord erlaubt ist.

  • Bereiten Sie sich darauf vor, den Hersteller, den Produktnamen, das Modell, die Größe, den Batterietyp usw. anzugeben.
  • Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Geräte vor dem Abflug am Flughafen unter Umständen erneut überprüfen.

Hinweis: Scheren, auch solche, die Teil medizinischer Geräte sind, dürfen nicht an Bord mitgeführt werden.

Siehe auch:

Informationen für den Aufenthalt an Bord

Verstauen von Handgepäck

Bitte verstauen Sie Ihr Handgepäck unter dem Vordersitz oder im Gepäckfach über den Sitzen, um einen sicheren Flug zu gewährleisten. Es ist gesetzlich verboten, Gepäck an Stellen aufzubewahren, die dadurch im Falle einer Evakuierung blockiert würden, also beispielsweise im Gang oder vor Notausgängen. Passagiere, die an einem Platz sitzen, vor dem sich kein weiterer Sitz befindet, müssen den Bereich um die Füße stets frei von Gepäck halten.

Achten Sie bei der Gepäckaufbewahrung im Gepäckfach über Ihnen darauf, dass alles ordentlich verstaut ist. Gepäck, das nicht ordnungsgemäß gesichert ist, kann herausfallen und Sie oder andere Passagiere verletzen.

Rauchverbot

Rauchen und/oder Feuer sind auf allen Sitzplätzen einschließlich der Toiletten streng verboten. Wenn ein Feuer ausbricht und der Rauchmelder ausgelöst wird, muss das Flugzeug zum Abflughafen zurückkehren oder eine Notlandung am nächsten Flughafen vornehmen.

Elektronische Zigaretten sollten im Flugzeug mitgeführt werden, dürfen aber nicht an Bord verwendet werden. Diese dürfen sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden.

  • Das Laden von elektronischen Zigaretten und deren Ersatzbatterien ist verboten.
  • Pro Person darf ein Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer an Bord mitgeführt werden.
    • Bitte achten Sie darauf, Ihr Feuerzeug nicht in der Kabine zu vergessen.
  • Feuerzeuge mit Öltanks, Zigarrenanzünder und vorgemischte Brennerfeuerzeuge (Turbofeuerzeuge, Jet-Flame-Feuerzeuge, Feuerzeuge, die eine blaue Flamme erzeugen usw.) dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

Aufgrund von landesspezifischen Bestimmungen und Vorschriften dürfen diese Artikel nicht mit an Bord genommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter Eingeschränkte und verbotene Gegenstände.

Elektronische Geräte, die Funkwellen aussenden

Elektronische Geräte, die Funkwellen aussenden (einschließlich Mobiltelefone, Laptops und elektronische Spielkonsolen), dürfen nicht zur Kommunikation verwendet werden. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Türen vor dem Abflug geschlossen werden, bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Flugzeug am Zielflughafen ankommt.

Bringen Sie das Gerät in den Flugzeugmodus (manchmal als 'Standalone'-Modus, Offline-Modus oder Flugmodus bezeichnet), der das Senden und Empfangen von Funkwellen für Funktionen wie Telefonanrufe, E-Mails, Textnachrichten und Internetzugang blockiert.

Die Flugbegleiter informieren die Passagiere, wann sie diese Gegenstände verwenden können und wann nicht.

Mobiltelefone, die besondere Vorsicht erfordern, wie Mobiltelefone für Kinder

Einige Telefone schalten sich regelmäßig ein, um ihre Position zu senden, auch wenn das Gerät ausgeschaltet ist. Bitte schalten Sie das Gerät vollständig aus, um sicherzustellen, dass es die Funktionen des Flugzeugs nicht beeinträchtigt.

  • Beispiele: Kids' PHONE™ von NTT DOCOMO (FOMA SA800i/F801i) oder Junior Phone von Au (K001/Mamorino/Mamorino2/Mamorino3)
Elektronische Geräte, die Funkwellen aussenden

Bluetooth- und WLAN-Verbindungen

Verbindungen zwischen Bluetooth-Geräten (z. B. Funkkopfhörer) und Verbindungen zwischen WLAN-Geräten (elektronische Spielkonsolen) sind jederzeit zulässig, solange das Gerät in den Flugzeugmodus geschaltet ist.

Beachten Sie bitte, dass eine Verbindung mit mobilen WLAN-Routern oder einem öffentlichen WLAN verboten ist, da die Funkkommunikation auf bordinterne Verbindungen beschränkt ist.