Hier finden Sie Richtlinien für Handgepäck und andere Gegenstände sowie die Verwendung dieser Gegenstände an Bord des Flugzeugs.
Die meisten Passagiere können eine große Tasche und einen persönlichen Gegenstand (Handtasche, Regenschirm, Kamera usw.) an Bord mitbringen.
Handgepäck beschränkt sich auf Gegenstände, die Sie im oberen Gepäckfach oder unter dem Sitz vor Ihnen verstauen können. Dieses darf folgende Grenzwerte nicht überschreiten:
Nicht mehr als 10 kg, einschließlich eines persönlichen Gegenstands
Die Gesamtabmessungen (Länge + Breite + Höhe) dürfen 115 cm nicht überschreiten.
Bei Flugzeugen auf innerjapanischen Strecken mit einer Sitzplatzkapazität von weniger als 100 Personen (Flugzeugtypen DH8 / DH2 / CR7)
Die Gesamtabmessungen (Länge + Breite + Höhe) dürfen 100 cm nicht überschreiten.
Maximal 1 Stück pro Person.
Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen in Behältern mit einer Kapazität von maximal 100 ml transportiert werden.
Behälter mit einer größeren Kapazität, auch wenn der Inhalt weniger als 100 ml beträgt, müssen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden.
Diese Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter (1.000 ml) und einer kombinierten Seitenlänge von maximal 40 cm für zwei Seiten transportiert werden. Die Behälter müssen in den transparenten Plastikbeutel passen, der vollständig geschlossen sein muss.
In manchen Ländern/Regionen dürfen zusätzlich zu den unten genannten Gegenständen möglicherweise auch weitere Gegenstände nicht mit an Bord gebracht oder im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Weitere Informationen finden Sie in den Flughafen- und Stadtinfos.
Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die in einem Duty-Free-Shop am Abflughafen gekauft wurden, dürfen mit an Bord genommen werden. Je nach Land gelten jedoch möglicherweise folgende Bedingungen. Weitere Informationen finden Sie unter Duty-Free-Flüssigkeiten.
Medikamente, Babymilch/-nahrung und Nahrungsmittel für besondere Ernährungsbedürfnisse dürfen mit an Bord genommen werden, ohne dass diese in einem transparenten Kunststoffbeutel verstaut werden müssen.
An Bord dürfen nur Handdesinfektionsmittel bis zu 350 ml pro Behälter mitgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass nach der Ankunft in Japan Behälter mit jeweils mehr als 100 ml Flüssigkeit bei einem internationalen Anschlussflug nicht mitgeführt werden können.
Die Bestimmungen gelten für Flüge aus den folgenden Ländern.
Klappbare Kinderwagen, tragbare Babywiegen und Kindersitze können kostenlos aufgegeben werden, solange diese für den Reisenden bestimmt sind, der sie aufgibt.
Kinderwagen dürfen nur dann an Bord genommen werden, wenn sie zusammengefaltet die Größenvorgaben erfüllen.
Erfahren Sie mehr über Reisen mit Kindern.
Wenn Sie Medikamente, medizinische Geräte oder Geräte wie CPAP-Geräte oder Hörgeräte, die Funkwellen aussenden, mitführen müssen, wenden Sie sich bitte im Voraus an den ANA Disability Desk, um zu überprüfen, ob der Gegenstand an Bord erlaubt ist.
Hinweis: Scheren, auch solche, die Teil medizinischer Geräte sind, dürfen nicht an Bord mitgeführt werden.
Siehe auch:
Bitte verstauen Sie Ihr Handgepäck unter dem Vordersitz oder im Gepäckfach über den Sitzen, um einen sicheren Flug zu gewährleisten. Es ist gesetzlich verboten, Gepäck an Stellen aufzubewahren, die dadurch im Falle einer Evakuierung blockiert würden, also beispielsweise im Gang oder vor Notausgängen. Passagiere, die an einem Platz sitzen, vor dem sich kein weiterer Sitz befindet, müssen den Bereich um die Füße stets frei von Gepäck halten.
Achten Sie bei der Gepäckaufbewahrung im Gepäckfach über Ihnen darauf, dass alles ordentlich verstaut ist. Gepäck, das nicht ordnungsgemäß gesichert ist, kann herausfallen und Sie oder andere Passagiere verletzen.
Rauchen und/oder Feuer sind auf allen Sitzplätzen einschließlich der Toiletten streng verboten. Wenn ein Feuer ausbricht und der Rauchmelder ausgelöst wird, muss das Flugzeug zum Abflughafen zurückkehren oder eine Notlandung am nächsten Flughafen vornehmen.
Elektronische Zigaretten sollten im Flugzeug mitgeführt werden, dürfen aber nicht an Bord verwendet werden. Diese dürfen sich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden.
Aufgrund von landesspezifischen Bestimmungen und Vorschriften dürfen diese Artikel nicht mit an Bord genommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter Eingeschränkte und verbotene Gegenstände.
Elektronische Geräte, die Funkwellen aussenden (einschließlich Mobiltelefone, Laptops und elektronische Spielkonsolen), dürfen nicht zur Kommunikation verwendet werden. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Türen vor dem Abflug geschlossen werden, bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Flugzeug am Zielflughafen ankommt.
Bringen Sie das Gerät in den Flugzeugmodus (manchmal als 'Standalone'-Modus, Offline-Modus oder Flugmodus bezeichnet), der das Senden und Empfangen von Funkwellen für Funktionen wie Telefonanrufe, E-Mails, Textnachrichten und Internetzugang blockiert.
Die Flugbegleiter informieren die Passagiere, wann sie diese Gegenstände verwenden können und wann nicht.
Mobiltelefone, die besondere Vorsicht erfordern, wie Mobiltelefone für Kinder
Einige Telefone schalten sich regelmäßig ein, um ihre Position zu senden, auch wenn das Gerät ausgeschaltet ist. Bitte schalten Sie das Gerät vollständig aus, um sicherzustellen, dass es die Funktionen des Flugzeugs nicht beeinträchtigt.
Verbindungen zwischen Bluetooth-Geräten (z. B. Funkkopfhörer) und Verbindungen zwischen WLAN-Geräten (elektronische Spielkonsolen) sind jederzeit zulässig, solange das Gerät in den Flugzeugmodus geschaltet ist.
Beachten Sie bitte, dass eine Verbindung mit mobilen WLAN-Routern oder einem öffentlichen WLAN verboten ist, da die Funkkommunikation auf bordinterne Verbindungen beschränkt ist.