Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen an Bord (Internationale Flüge)

Die Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen an Bord von Flugzeugen ist durch die Verordnungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) eingeschränkt. Die Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen an Bord für Länder und Regionen, in denen ANA Flüge durchgeführt werden, sind nachfolgend beschrieben.

Hinweise

  • Wenn ein Codeshare-Flug oder ein von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführter Flug Teil Ihrer Reiseroute ist, gelten unter Umständen die Gepäckbestimmungen der anderen Fluggesellschaft.
  • Wenn Sie auf innerjapanischen Flügen mit einem Ticket reisen, das den internationalen Beförderungsbedingungen unterliegt, gelten die Gepäckbestimmungen für internationale Flüge.
  • Bitte beachten Sie, dass die Beförderung abgelehnt werden kann, wenn vor dem Abflug nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, ob ein Gepäckstück im Flugzeug befördert werden kann.
  • In einigen Ländern/Regionen können abgesehen von den unten genannten Gegenständen unter Umständen auch weitere Dinge nicht an Bord mitgeführt oder im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Zutreffende Flüge

Die Bestimmungen gelten für Flüge aus den folgenden Ländern.

  • Alle internationalen Flüge ab Japan, Südkorea, Taiwan, Hongkong, Vietnam, Singapur, Indonesien, Myanmar, Malaysia, Australien
  • Internationale Strecken und Inlandsstrecken (Flüge innerhalb der EU): EU-Mitgliedsstaaten*1, Vereinigtes Königreich, USA, Mexiko, Thailand, Indien, Kanada, chinesisches Festland, Philippinen, Kambodscha
    • *1.
      Die folgenden 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)
      Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern
      Neben den oben genannten EU-Mitgliedsstaaten gelten diese Einschränkungen auch für Island, die Schweiz und Norwegen.

Beschränkungen bei der Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen an Bord

Die folgenden Einschränkungen (1–3) gelten für die Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen an Bord.

  1. Alle Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen in Behältern mit einer Kapazität von maximal 100 ml*1 transportiert werden.
    Flüssigkeiten, Aerosole und Gele in Behältern mit einer Kapazität von mehr als 100 ml dürfen, selbst wenn der Inhalt weniger als 100 ml beträgt, nicht mit an Bord genommen werden und müssen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden.
    Dazu gehören Getränke, Cremes, Lotionen, Öle, Parfüme, Sprays, Shampoos, Rasierschaum, Aerosole wie Deodorants, Pasten wie Zahnpasten, halbfeste Materialien und weitere ähnliche Materialien.
    • *1.
      100 ml werden hierbei als 100 g entsprechend gewertet, auch wenn die Dichte unterschiedlich ist.
  2. Diese Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter (1.000 ml) und einer kombinierten Seitenlänge von maximal 40 cm (Länge x Breite) transportiert werden. Die Behälter müssen in den transparenten Plastikbeutel passen, der vollständig geschlossen sein muss.
    Bitte bereiten Sie den Beutel im Voraus eigenhändig vor.
  3. Pro Person darf nur einer dieser Beutel mit an Bord genommen werden.
    Bitte zeigen Sie bei der Sicherheitskontrolle den transparenten Plastikbeutel getrennt von Ihrem anderen Gepäck vor.

Größenrichtlinien

  • Für quadratische Beutel: Länge und Breite von maximal 20 x 20 cm
  • Für rechteckige Beutel: Summe beider Seiten maximal 40 cm Länge und Breite

Handhabung von Medikamenten, Babymilch/-nahrung und Nahrungsmitteln für besondere Ernährungsbedürfnisse

Medikamente, Säuglings-/Babynahrung und Nahrungsmittel für besondere Ernährungsbedürfnisse dürfen mit an Bord genommen werden, ohne dass diese in einem transparenten Kunststoffbeutel verstaut werden müssen.
Babymilch und Babynahrung sind jedoch nur für Passagiere erlaubt, die mit einem Baby reisen.
Für Medikamente kann bei der Sicherheitskontrolle die Vorlage eines Rezepts oder ärztlichen Attests verlangt werden, auf dem der Name der Erkrankung usw. angegeben ist.

Abflüge aus den USA

Muttermilch kann auch dann mit an Bord genommen werden, wenn kein Baby zusammen mit dem Passagier verreist.
Diese muss jedoch bei der Sicherheitskontrolle dem Sicherheitspersonal vorgezeigt werden.

Handhabung von Duty-Free-Artikeln

Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die in einem Duty-Free-Shop am Abflughafen gekauft wurden, dürfen mit an Bord genommen werden. Allerdings gelten je nach Land möglicherweise folgende Bedingungen.

Handhabung am Abflughafen

Zutreffende Länder/Regionen

USA, Hongkong, EU, Festlandchina, Südkorea, Singapur, Thailand, Indonesien, Philippinen, Myanmar, Kanada, Indien, Australien, Kambodscha

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen in einem verschlossenen, durchsichtigen Sicherheitsbeutel (ICAO-Spezifikation) verpackt sein, der nicht geöffnet werden darf.
  • Quittungen müssen als Beleg für den Kauf im Beutel aufbewahrt werden.

Handhabung am Anschlussflughafen

Für Anschlussflüge gelten bezüglich der Handhabung von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen, einschließlich Duty-Free-Artikeln, die Bestimmungen des jeweiligen Landes.

  • * Sobald Sie am Anschlussflughafen die Einreisekontrolle passieren und das jeweilige Land betreten, wird der Flughafen als Abflughafen gewertet. Damit gelten auch die Handhabungsrichtlinien für Abflughäfen in diesem Land.

Bei Anschlussflügen in Japan (über die Flughäfen Narita, Haneda oder Kansai), den USA, Hongkong, Festlandchina, Südkorea, Singapur, Thailand, Indonesien, den Philippinen, Myanmar, Kanada oder Australien

Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (Duty-Free-Artikel), die folgende Anforderungen erfüllen, dürfen nach Passieren der Sicherheitskontrolle mit an Bord genommen werden.

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen in einem verschlossenen, durchsichtigen Sicherheitsbeutel (ICAO-Spezifikation) verpackt sein, der nicht geöffnet werden darf.
  • Quittungen müssen als Beleg für den Kauf im Beutel aufbewahrt werden.

Bei Anschlussflügen in Japan (außer für die Flughäfen Narita, Haneda oder Kansai), Vietnam, Taiwan, Malaysia, Kambodscha oder Indien

Das Mitführen von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen, die in Duty-Free-Shops anderer Flughäfen erworben wurden, an Bord ist nur eingeschränkt möglich. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um Duty-Free-Artikel handelt. Die oben unter Punkt 2 genannten Einschränkungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen an Bord treffen zu. Bitte beachten Sie, dass Flüssigkeiten, Aerosole und Gele über 100 ml beschlagnahmt werden.

Anschlussflüge in der EU

Flüssigkeiten, Aerosole und Gele (Duty-Free-Artikel), die folgende Anforderungen erfüllen, dürfen nach Passieren der Sicherheitskontrolle mit an Bord genommen werden.

  • Flüssigkeiten, Aerosole und Gele müssen in einem verschlossenen, durchsichtigen Sicherheitsbeutel (ICAO-Spezifikation) verpackt sein, der nicht geöffnet werden darf.
  • Quittungen müssen als Beleg für den Kauf im Beutel aufbewahrt werden.

Die Beschränkungen können ohne Vorankündigung geändert werden. Aktuelle Informationen erhalten Sie vom Sicherheitspersonal.
Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme an Bord wird wie bei normalen Sicherheitskontrollen vom Sicherheitspersonal getroffen. Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis.

Sonstige Regelungen

Abflüge von Thailand

Behälter mit flüssigem Handdesinfektionsmittel mit einem Fassungsvermögen von jeweils maximal 350 ml können mit an Bord genommen werden.
Allerdings gelten beim Umstieg auf einen weiteren internationalen Flug nach Ankunft in Japan Einschränkungen für mitgeführte Flüssigkeiten in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 ml.

Abflug aus dem Vereinigten Königreich

  • Von den zuständigen Behörden werden strenge Sicherheitskontrollen durchgeführt.
  • Wenn ein Gegenstand gefunden wird, der Einschränkungen unterliegt, öffnen die Sicherheitsmitarbeiter jedes Gepäckstück und führen eine zweite Untersuchung durch. Es kann einige Zeit dauern, bis die zweite Untersuchung abgeschlossen ist, insbesondere während der Feiertage um den Jahreswechsel.

Hinweise

  • Bitte ordnen Sie Laptops, Tablets und Flüssigkeiten/Aerosole/Gele so in der Gepäckwanne an, dass keine Gegenstände darauf oder darunter liegen.
  • Bitte stellen Sie im Voraus sicher, dass die transparenten Zip-Plastikbeutel, die Flüssigkeiten/Aerosole/Gele enthalten, fest verschlossen sind.
  • Alle Gegenstände, die nicht vollständig in den Beutel passen und das Schließen verhindern, werden entsorgt.
    • Bitte beachten Sie, dass die Reisesets der ANA Business Class und First Class auch Flüssigkeiten enthalten.