Diese Seite enthält Informationen zu den geltenden Einschränkungen für alle Flüge. Es gibt bestimmte Gegenstände, die auf internationalen Flügen nicht an Bord mitgeführt oder aufgegeben werden dürfen. Bitte überprüfen Sie vor der Ankunft am Flughafen, auf welche Gegenstände dies zutrifft.
Bitte beachten Sie, dass es gesetzlich verboten ist, Gefahrgüter aufzugeben oder an Bord mitzuführen. (Je nach den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes kann ein Verstoß strafrechtliche Konsequenzen oder Geldbußen nach sich ziehen.)
Bitte entsorgen Sie alle mitgeführten Gefahrgüter im Container für zurückgelassene Gegenstände vor der Sicherheitskontrolle.
Sprengstoff (Feuerwerkskörper, nicht explodierte Sprengkörper usw.), entzündbare Stoffe (z. B. große Mengen Streichhölzer, Feuerzeugbenzin, Campingkocher/Haushaltsöfen und alkoholische Getränke mit mehr als 70 % Alkohol), komprimierte Gase (z. B. Gaskartuschen für Gaskocher, Sauerstoffkanister für Sportzwecke und Anti-Staubsprays), giftige Stoffe (z. B. Insektizide), ätzende Stoffe*, radioaktive Stoffe, ferromagnetische Stoffe, oxidierende Stoffe*, schädliche oder reizende Stoffe und alle anderen Gegenstände, die das Flugzeug selbst und/oder die Personen und Gegenstände an Bord gefährden oder Probleme verursachen können.
* Bleichmittel gelten als ätzende oder oxidierende Stoffe und dürfen daher nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Ölgefüllte Taschenwärmer dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden, da sie brennbare Flüssigkeiten als Reaktionsstoff verwenden und daher als Gefahrgüter gelten.
Öfen dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden, es sei denn, es kann nachgeprüft werden, dass im Hauptgehäuse des Ofens kein Gas vorhanden ist.
Gaskanister und Gaskartuschen dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Insektizide und Pestizide dürfen unabhängig von ihrer Menge nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Feuerwerks- und Knallkörper dürfen unabhängig von ihrer Menge nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Diese Seite enthält Informationen zu den geltenden Einschränkungen für alle Flüge. Die hier aufgeführten Gegenstände können im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Achten Sie darauf, dass Sie keine Feuerzeuge oder ähnliche Gegenstände in der Kabine zurücklassen.
Gegenstände, die von einer Person zum Rauchen mitgeführt werden.
Gemäß den IATA-Gefahrengütervorschriften dürfen Kosmetika (Haarsprays oder Antitranspirant-Sprays), Arzneimittel/medizinische Produkte (Sterilisations-/Desinfektions- oder Kältesprays), und Sprays für Sportausrüstung und den täglichen Gebrauch (ausgenommen solche, die entzündbare und giftige Gase enthalten), 2 kg oder 2 Liter pro Person, in Behältern mit bis zu 0,5 kg oder 0,5 Litern aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Auch wenn die Flüssigkeitsmenge innerhalb der zulässigen Handgepäckgrenzen liegt, ist die Mitnahme an Bord aufgrund von Einschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten auf internationalen Flügen unter Umständen nicht möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Beschränkungen für das Handgepäck.
Lithium-Batterie ist ein Sammelbegriff für Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien.
Die Handhabung unterscheidet sich je nach Wattstunde (Wh).
Wenn die Nennenergie in Wattstunden (Wh) nicht angegeben ist, nutzen Sie die folgende Formel zur Berechnung:
Wattstunde (Wh) = Nennkapazität (Ah) x Nennspannung (V)
usw.
* Elektrofahrzeuge (Hoverboards, elektrische Skateboards, selbstausgleichende Roller usw.) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Lithium-Metall-Batterien, die nicht mehr als 2 g Lithium enthalten, und Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von höchstens 160 Wh können aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden
(Hinweise)
Bitte beachten Sie die folgenden Anweisungen, wenn Sie elektronische Geräte mit Lithium-Batterien im aufgegebenen Gepäck mitführen möchten.
Ersatzbatterien können nicht alleine transportiert werden, sondern zusammen mit dem entsprechenden elektronischen Gerät.
Lithium-Metall-Batterien, die nicht mehr als 2 g Lithium enthalten, und Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von höchstens 100 Wh können an Bord mitgeführt werden. Das Aufgeben ist nicht zulässig.
Bis zu zwei Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh dürfen an Bord mitgeführt werden. Das Aufgeben ist nicht zulässig.
* Für Ladegeräte mit einem Lithium-Ionen-Akku für Mobiltelefone gelten dieselben Bestimmungen wie für Ersatzbatterien.
Große Kameraausrüstung, elektrisch betriebene Roboter usw.
Lithium-Metall-Batterien mit mehr als 2 g Lithium und Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von mehr als 160 Wh dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Ersatzbatterien können nicht alleine transportiert werden, sondern zusammen mit dem entsprechenden elektronischen Gerät.
Lithium-Metall-Batterien mit mehr als 2 g Lithium und Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von mehr als 160 Wh dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Bitte treffen Sie Vorkehrungen wie den Transport der Batterien in ihrer Originalverpackung oder die Isolierung der Pole (z. B. durch Überkleben freiliegender Pole oder Aufbewahren der Batterien in separaten Plastikbeuteln oder Schutzetuis).
Aus Sicherheitsgründen sollten Passagiere mit anderen Ersatzbatterien als Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien (wie Nickel-Metallhydrid-, Nickel-Cadmium- und Alkali-Mangan-Batterien) die erforderlichen Schritte unternehmen, um einen Kurzschluss zu verhindern, bevor sie an Bord des Flugzeugs gehen.
Gegenstände mit nicht herausnehmbaren Lithiumbatterien dürfen weder im Gepäck aufgegeben, noch mit an Bord gebracht werden.
Smart Baggage mit herausnehmbaren Lithiumbatterien kann aufgegeben, sowie an Bord der Maschine mitgeführt werden.
Die Lithiumbatterie sollte im Handgepäck transportiert werden. Fluggäste, die Smart Baggage mit an Bord nehmen möchten, müssen die Größen- und Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck beachten.
Es ist möglich, Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von 0,3 g oder weniger sowie Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von 2,7 Wh oder weniger im Gepäck aufzugeben oder im Handgepäck an Bord mitzuführen. (Dies umfasst auch nicht herausnehmbare Lithiumbatterien)
Was ist Smart Baggage?
Der Begriff „Smart Baggage“ bezieht sich auf Gepäckstücke mit integrierten Batterien, die das Laden von elektronischen Geräten und anderen Funktionen ermöglichen.
Folgendes gilt nur, wenn der elektrische Rollstuhl vom Passagier transportiert wird, um ihn als solchen entsprechend zu nutzen.
Bitte beachten Sie, dass Ersatzbatterien nicht separat transportiert werden können, sondern zusammen mit dem entsprechenden elektrischen Rollstuhl.
Pro Person dürfen bis zu zwei Batterien mit einer Wattstunde (Wh) von höchstens 160 Wh an Bord mitgeführt werden. Das Aufgeben ist nicht zulässig.
Pro Person darf maximal eine Batterie mit einer Wattstunde (Wh) über 160 Wh, aber nicht mehr als 300 Wh an Bord mitgeführt werden. Das Aufgeben ist nicht zulässig.
Batterien mit einer Wattstunde (Wh) über 300 Wh dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
* Im Hauptgestell des Rollstuhls eingebaute Batterien zählen nicht als Ersatzbatterien.
Wenn Sie die Batterien herausnehmen, verpacken Sie diese vor dem Boarding bitte stoßsicher.
Es können nur zwei Batterien pro Person eingecheckt werden. Es ist nicht erlaubt, diese an Bord mitzuführen.
* Obwohl das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus keine Mengenbeschränkungen vorgibt, hat ANA eigene Beschränkungen gemäß den IATA-Gefahrengütervorschriften festgelegt.
Es kann nur eine Batterie pro Person eingecheckt werden. Es ist nicht erlaubt, diese an Bord mitzuführen.
Ersatzbatterien dürfen nicht eingecheckt oder an Bord mitgeführt werden.
Aus Rücksicht auf die anderen Passagiere ist die Verwendung elektronischer Zigaretten, elektronischer Pfeifen, persönlicher Verdampfapparate, elektronischer Nikotinzufuhrgeräte und anderer Rauchersatzgeräte (einschließlich rauchfreier Tabakprodukte) auf Flügen der ANA-Group nicht gestattet. Darüber hinaus ist das Laden von elektronischen Zigaretten und deren Ersatzbatterien verboten.
Dürfen aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Gasbetriebene Lockenstäbe und Brennscheren, die mit Kohlenwasserstoffgas gefüllt und mit einer Sicherheitsabdeckung versehen sind, die sicher an der Wärmequelle befestigt ist, dürfen aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Wenn die Batterie aus dem Gerät entfernt wird oder das Gerät über einen Flugmodus verfügt, der die gleiche Funktion erfüllt, und die entsprechenden Einstellungen vorgenommen werden, kann das Gerät auch eingecheckt oder mitgeführt werden.
Pro Person dürfen bis zu 2,5 kg an Kühlmitteln für verderbliche Waren aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Munition für Sport und Jagd
Pro Person dürfen bis zu 5 kg Munition inklusive Verpackung aufgegeben werden. Das Mitführen an Bord ist nicht zulässig.
Darf aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Flüssig-Skiwachse mit einem Flammpunkt von mehr als 60° C dürfen aufgegeben und an Bord mitgeführt werden.
Auf von ANA angebotenen Flügen dürfen keine flüssigen Skiwachse transportiert werden, für die der Flammpunkt nicht bestätigt werden kann.
Bitte bringen Sie für den Wachs ein Sicherheitsdatenblatt (Safety Data Sheet, SDS) oder ein anderes Dokument mit, das den Flammpunkt bestätigt.
Bitte beachten Sie die Informationen zu Sprays.
Pro Person darf nur ein Lawinen-Rettungsrucksack an Bord mitgeführt oder eingecheckt werden. Die Menge des verwendeten Schwarzpulvers darf nicht mehr als 200 mg betragen, und die Art des verwendeten Druckgases darf weder entzündlich noch toxisch sein.
Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennleistung von 160 Wh oder weniger sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
Bitte schalten Sie das Gerät vollständig aus und ergreifen Sie erforderliche Maßnahmen, um Brände durch versehentliche Verwendung oder Beschädigungen zu verhindern.
Pro Person dürfen maximal zwei Rettungswesten mit kleinen Zylindern mit Kohlendioxidgas (bis zu zwei Zylinder pro Rettungsweste) und bis zu zwei Reservegaszylinder pro Rettungsweste aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Batteriebetriebene Unterwassertaschenlampen (zum Sporttauchen) oder Lötkolben usw.
Experimentelle Medikamente in der Entwicklung können nur an Bord mitgeführt oder aufgegeben werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
Da es eine Weile dauern kann, bis die Sicherheitsprüfung und die erforderliche Bestätigung erfolgt sind, kommen Sie bitte rechtzeitig zum Flughafen.
Art der experimentellen Medikamente | Handgepäck | Check-in |
---|---|---|
Flüssig | Röntgenkontrolle, Flüssigkeitskontrolle | Röntgenkontrolle |
Fest | Röntgenkontrolle | Röntgenkontrolle |