Verbotene und eingeschränkt zulässige Gegenstände

Gegenstände, deren Mitnahme an Bord oder Aufgabe an bestimmte Bedingungen gebunden ist (Internationale Flüge)

Diese Seite enthält Informationen zu den geltenden Einschränkungen für alle Flüge. Es gibt bestimmte Gegenstände, die auf internationalen Flügen nicht an Bord mitgeführt oder aufgegeben werden dürfen. Bitte überprüfen Sie vor der Ankunft am Flughafen, auf welche Gegenstände dies zutrifft.

Hinweise

  • Wenn ein Codeshare-Flug oder ein von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführter Flug Teil Ihrer Reiseroute ist, gelten unter Umständen die Gepäckbestimmungen der anderen Fluggesellschaft.
  • Wenn Sie auf innerjapanischen Flügen mit einem Ticket reisen, das den Bedingungen für internationale Beförderung unterliegt, gelten die Gepäckbestimmungen für internationale Flüge.
  • Bitte beachten Sie, dass die Beförderung abgelehnt werden kann, wenn bis zum Abflug nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann, ob ein Gegenstand im Flugzeug befördert werden darf.
  • In einigen Ländern und Regionen können Einschränkungen für das Mitführen und Aufgeben von anderen als den aufgeführten Gegenständen gelten.

Gegenstände, die nicht aufgegeben oder im Handgepäck mitgeführt werden dürfen

Bitte beachten Sie, dass es gesetzlich verboten ist, Gefahrgüter aufzugeben oder an Bord mitzuführen. (Je nach den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes kann ein Verstoß strafrechtliche Konsequenzen oder Geldbußen nach sich ziehen.)
Bitte entsorgen Sie alle mitgeführten Gefahrgüter im Container für zurückgelassene Gegenstände vor der Sicherheitskontrolle.
Sprengstoff (Feuerwerkskörper, nicht explodierte Sprengkörper usw.), entzündbare Stoffe (z. B. große Mengen Streichhölzer, Feuerzeugbenzin, Campingkocher/Haushaltsöfen und alkoholische Getränke mit mehr als 70 % Alkohol), komprimierte Gase (z. B. Gaskartuschen für Gaskocher, Sauerstoffkanister für Sportzwecke und Anti-Staubsprays), giftige Stoffe (z. B. Insektizide), ätzende Stoffe*, radioaktive Stoffe, ferromagnetische Stoffe, oxidierende Stoffe*, schädliche oder reizende Stoffe und alle anderen Gegenstände, die das Flugzeug selbst und/oder die Personen und Gegenstände an Bord gefährden oder Probleme verursachen können.

* Bleichmittel gelten als ätzende oder oxidierende Stoffe und dürfen daher nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

Elektrische Fortbewegungsmittel
Feuerwerks- und Knallkörper
Gaskartuschen für Camping
Bleichmittel
Insektizide und Pestizide
Sport-Sauerstoffbehälter usw.

Typische Beispiele für gefährliche Güter

Ölgefüllte Taschenwärmer

Ölgefüllte Taschenwärmer dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden, da sie brennbare Flüssigkeiten als Reaktionsstoff verwenden und daher als Gefahrgüter gelten.

  • Obwohl der innere Aufbau eines ölgefüllten Taschenwärmers ähnlich ist, wie bei einem Ölzigarettenanzünder mit saugfähiger Baumwolle, ist in den Gefahrgutvorschriften ausdrücklich das Mitführen eines Feuerzeugs für Raucher gestattet.

Gaskartuschen/Insektizide und Pestizide/Feuerwerks- und Knallkörper

Gaskartuschen für Camping

Öfen dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden, es sei denn, es kann nachgeprüft werden, dass im Hauptgehäuse des Ofens kein Gas vorhanden ist.
Gaskanister und Gaskartuschen dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

Insektizide und Pestizide

Insektizide und Pestizide dürfen unabhängig von ihrer Menge nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

Feuerwerks- und Knallkörper

Feuerwerks- und Knallkörper dürfen unabhängig von ihrer Menge nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

Gegenstände, deren Mitnahme an Bord oder Aufgabe an bestimmte Bedingungen gebunden ist (Internationale Flüge)

Diese Seite enthält Informationen zu den geltenden Einschränkungen für alle Flüge. Die hier aufgeführten Gegenstände können im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Hinweise

  • Wenn ein Codeshare-Flug oder ein von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführter Flug Teil Ihrer Reiseroute ist, gelten unter Umständen die Gepäckbestimmungen der anderen Fluggesellschaft.
  • Wenn Sie auf innerjapanischen Flügen mit einem Ticket reisen, das den Bedingungen für internationale Beförderung unterliegt, gelten die Gepäckbestimmungen für internationale Flüge.
  • Bitte prüfen Sie vorab die Informationen zu gefährlichen Chemikalien auf dem Sicherheitsdatenblatt (SDS, Safety Data Sheet), in den entsprechenden Bedienungsanleitungen usw., um sicherzugehen, dass sich in Ihrem Gepäck keine Gefahrengüter befinden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Beförderung abgelehnt werden kann, wenn bis zum Abflug nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann, ob ein Gegenstand im Flugzeug befördert werden darf.
  • In einigen Ländern und Regionen können Einschränkungen für das Mitführen und Aufgeben von anderen als den unten aufgeführten Gegenständen gelten.
Feuerzeuge und Streichhölzer
Sprays (entzündliches Gas)
Lithium-Ionen-Batterien
Smart Baggage
Flüssigbatterien

Feuerzeuge

Achten Sie darauf, dass Sie keine Feuerzeuge oder ähnliche Gegenstände in der Kabine zurücklassen.

Zulässige Feuerzeuge im Handgepäck

Gegenstände, die von einer Person zum Rauchen mitgeführt werden.

  • * Passagiere dürfen je nur ein kleines Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Sicherheitsstreichhölzer bei sich tragen.
Gasfeuerzeuge
  • Einwegfeuerzeuge (100-Yen-Feuerzeuge)
  • Injektionsfeuerzeuge
Ölfeuerzeuge
  • Ölfeuerzeuge mit saugfähiger Baumwolle
Handhabung von Feuerzeugen, welche mit Lithiumbatterien betrieben werden
  • * Ausschließlich folgende Lithiumbatterien dürfen an Bord mitgeführt werden: Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von 2 g oder weniger sowie Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von 100 Wh oder weniger.
  • * Das Aufladen solcher Feuerzeuge ist an Bord untersagt.
  • * Bitte stellen Sie sicher, dass eine versehentliche Aktivierung der Hitzequelle ausgeschlossen ist.
  • * Bitte verpacken Sie Ersatzbatterien gesondert, um Kurzschlüsse zu verhindern.
Nicht zulässige Feuerzeuge im aufgegebenen Gepäck oder Handgepäck
  • * Feuerzeuge mit Öltanks ohne absorbierendes Material (außer Flüssiggas), Zigarrenanzünder, vorgemischte Brennerfeuerzeuge (Turbofeuerzeuge, Jetflame-Feuerzeuge, Feuerzeuge mit blauer Flamme usw.), Feuerzeuge in Pistolenform, und Stabfeuerzeuge dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
  • * Feuerzeugbenzin oder Nachfüllpatronen (Gas/Öl) dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
  • * Mit Lithiumbatterien betriebene Feuerzeuge, welche keine Funktion zur Vermeidung einer versehentlichen Aktivierung haben, dürfen weder eingecheckt noch mit an Bord gebracht werden.
Gasfeuerzeuge
  • Zigarrenanzünder
  • * Feuerzeug, das eine starke blaue Flamme erzeugt und für Zigarren verwendet wird
Ölfeuerzeuge
  • Ölbehälterfeuerzeuge ohne absorbierende Baumwolle

Sprays

Sprays, die mitgeführt und aufgegeben werden dürfen
Nicht-radioaktive Kosmetika und Arzneimittel/medizinische Produkte (z. B. Haarsprays), und Sprays für Sportausrüstung und den täglichen Gebrauch (ausgenommen solche, die entzündbare und giftige Gase enthalten)

Gemäß den IATA-Gefahrengütervorschriften dürfen Kosmetika (Haarsprays oder Antitranspirant-Sprays), Arzneimittel/medizinische Produkte (Sterilisations-/Desinfektions- oder Kältesprays), und Sprays für Sportausrüstung und den täglichen Gebrauch (ausgenommen solche, die entzündbare und giftige Gase enthalten), 2 kg oder 2 Liter pro Person, in Behältern mit bis zu 0,5 kg oder 0,5 Litern aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

Auch wenn die Flüssigkeitsmenge innerhalb der zulässigen Handgepäckgrenzen liegt, ist die Mitnahme an Bord aufgrund von Einschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten auf internationalen Flügen unter Umständen nicht möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Beschränkungen für das Handgepäck.

  • * Sprays müssen über eine Kappe oder eine andere geeignete Vorrichtung verfügen, um zu verhindern, dass der Inhalt versehentlich austritt.
  • * Bei der Aufgabe von nicht-radioaktiven Kosmetika oder Medikamenten und Sprays für Sportausrüstung oder den täglichen Gebrauch darf die kombinierte Menge 2 kg oder 2 Liter nicht überschreiten.
Sprays, die nicht mitgeführt und aufgegeben werden dürfen
  • Sprays, die als entzündliches Gas für Sportzwecke oder den täglichen Gebrauch klassifiziert sind
Sprays für den täglichen Gebrauch
  • Schmieröl, Farbe, Lack, Anti-Staubspray usw.
Sprays für Sportausrüstung
  • Pflegespray für Sportausrüstung, Wachs für Skier oder Snowboards usw.

Allgemeine elektronische Geräte mit integrierten oder herausnehmbaren Lithium-Ionen-Batterien

Lithium-Batterie ist ein Sammelbegriff für Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien.

Allgemeine elektronische Geräte mit integrierten oder herausnehmbaren Lithium-Ionen-Batterien

Die Handhabung unterscheidet sich je nach Wattstunde (Wh).

Wenn die Nennenergie in Wattstunden (Wh) nicht angegeben ist, nutzen Sie die folgende Formel zur Berechnung:

Wattstunde (Wh) = Nennkapazität (Ah) x Nennspannung (V)

  • * 1000 mAh = 1 Ah
    Beispiel) 27 Wh = (2500 mAh ÷ 1000) × 10,8 V
Produktbeispiele
  • Mobiltelefone
  • Akkuladegeräte für Mobiltelefone
  • Funkgeräte
  • Sende-und Empfangsgeräte
  • Laptops
  • Digitalkameras
  • Mobile Endgeräte
  • Tragbare Kopierer
  • Drucker
  • Handgeräte
  • Elektronische Lesegeräte
  • Geräte für mobile Spiele
  • Kameraausrüstung
  • Kabellose Ohrhörer

usw.

* Elektrofahrzeuge (Hoverboards, elektrische Skateboards, selbstausgleichende Roller usw.) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

Elektronische Geräte

Lithium-Metall-Batterien, die nicht mehr als 2 g Lithium enthalten, und Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von höchstens 160 Wh können aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden

(Hinweise)
Bitte beachten Sie die folgenden Anweisungen, wenn Sie elektronische Geräte mit Lithium-Batterien im aufgegebenen Gepäck mitführen möchten.

  • * Schalten Sie das Gerät vollständig aus. (Ruhezustand ist nicht zulässig.)
  • * Schützen Sie das Gerät, indem Sie es in einem stabilen Koffer oder dickem Stoff verpacken. (Um Brände durch versehentlichen Betrieb oder Schäden zu vermeiden.)
Ersatzbatterien

Ersatzbatterien können nicht alleine transportiert werden, sondern zusammen mit dem entsprechenden elektronischen Gerät.

Lithium-Metall-Batterien, die nicht mehr als 2 g Lithium enthalten, und Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von höchstens 100 Wh können an Bord mitgeführt werden. Das Aufgeben ist nicht zulässig.

Bis zu zwei Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh dürfen an Bord mitgeführt werden. Das Aufgeben ist nicht zulässig.

* Für Ladegeräte mit einem Lithium-Ionen-Akku für Mobiltelefone gelten dieselben Bestimmungen wie für Ersatzbatterien.

Elektronische Geräte mit integrierten oder herausnehmbaren großformatigen Lithium-Batterien
Produktbeispiele

Große Kameraausrüstung, elektrisch betriebene Roboter usw.

Elektronische Geräte

Lithium-Metall-Batterien mit mehr als 2 g Lithium und Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von mehr als 160 Wh dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

Ersatzbatterien

Ersatzbatterien können nicht alleine transportiert werden, sondern zusammen mit dem entsprechenden elektronischen Gerät.

Lithium-Metall-Batterien mit mehr als 2 g Lithium und Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von mehr als 160 Wh dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

Vorkehrungen gegen Kurzschlüsse

Bitte treffen Sie Vorkehrungen wie den Transport der Batterien in ihrer Originalverpackung oder die Isolierung der Pole (z. B. durch Überkleben freiliegender Pole oder Aufbewahren der Batterien in separaten Plastikbeuteln oder Schutzetuis).

Anforderungen für Batterien im Allgemeinen

Aus Sicherheitsgründen sollten Passagiere mit anderen Ersatzbatterien als Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien (wie Nickel-Metallhydrid-, Nickel-Cadmium- und Alkali-Mangan-Batterien) die erforderlichen Schritte unternehmen, um einen Kurzschluss zu verhindern, bevor sie an Bord des Flugzeugs gehen.

Smart Baggage

Gegenstände mit nicht herausnehmbaren Lithiumbatterien dürfen weder im Gepäck aufgegeben, noch mit an Bord gebracht werden.

Smart Baggage mit herausnehmbaren Lithiumbatterien kann aufgegeben, sowie an Bord der Maschine mitgeführt werden.
Die Lithiumbatterie sollte im Handgepäck transportiert werden. Fluggäste, die Smart Baggage mit an Bord nehmen möchten, müssen die Größen- und Gewichtsbeschränkungen für Handgepäck beachten.

Es ist möglich, Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von 0,3 g oder weniger sowie Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von 2,7 Wh oder weniger im Gepäck aufzugeben oder im Handgepäck an Bord mitzuführen. (Dies umfasst auch nicht herausnehmbare Lithiumbatterien)

Was ist Smart Baggage?

Der Begriff „Smart Baggage“ bezieht sich auf Gepäckstücke mit integrierten Batterien, die das Laden von elektronischen Geräten und anderen Funktionen ermöglichen.

Ersatzbatterien für elektrische Rollstühle

Folgendes gilt nur, wenn der elektrische Rollstuhl vom Passagier transportiert wird, um ihn als solchen entsprechend zu nutzen.
Bitte beachten Sie, dass Ersatzbatterien nicht separat transportiert werden können, sondern zusammen mit dem entsprechenden elektrischen Rollstuhl.

Lithium-Ionen-Batterien

Pro Person dürfen bis zu zwei Batterien mit einer Wattstunde (Wh) von höchstens 160 Wh an Bord mitgeführt werden. Das Aufgeben ist nicht zulässig.

Pro Person darf maximal eine Batterie mit einer Wattstunde (Wh) über 160 Wh, aber nicht mehr als 300 Wh an Bord mitgeführt werden. Das Aufgeben ist nicht zulässig.

Batterien mit einer Wattstunde (Wh) über 300 Wh dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

* Im Hauptgestell des Rollstuhls eingebaute Batterien zählen nicht als Ersatzbatterien.
Wenn Sie die Batterien herausnehmen, verpacken Sie diese vor dem Boarding bitte stoßsicher.

Trockenbatterien (z. B. Nickel-Metallhydrid, Nickel-Cadmium)

Es können nur zwei Batterien pro Person eingecheckt werden. Es ist nicht erlaubt, diese an Bord mitzuführen.

* Obwohl das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus keine Mengenbeschränkungen vorgibt, hat ANA eigene Beschränkungen gemäß den IATA-Gefahrengütervorschriften festgelegt.

Auslaufsichere Nassbatterien

Es kann nur eine Batterie pro Person eingecheckt werden. Es ist nicht erlaubt, diese an Bord mitzuführen.

Nicht auslaufsichere Nassbatterien

Ersatzbatterien dürfen nicht eingecheckt oder an Bord mitgeführt werden.

Elektronische Zigaretten

  • Handgepäck: Zugelassen (nur für den persönlichen Gebrauch)
  • Check-in: Nicht zugelassen

Aus Rücksicht auf die anderen Passagiere ist die Verwendung elektronischer Zigaretten, elektronischer Pfeifen, persönlicher Verdampfapparate, elektronischer Nikotinzufuhrgeräte und anderer Rauchersatzgeräte (einschließlich rauchfreier Tabakprodukte) auf Flügen der ANA-Group nicht gestattet. Darüber hinaus ist das Laden von elektronischen Zigaretten und deren Ersatzbatterien verboten.

Handhabung elektronischer Zigaretten, welche mit Lithiumbatterien betrieben werden
  • Ausschließlich folgende Lithiumbatterien dürfen an Bord mitgeführt werden: Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von 2 g oder weniger sowie Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von 100 Wh oder weniger.
  • Bitte vergewissern Sie sich, dass eine versehentliche Aktivierung der Hitzequelle ausgeschlossen ist.
  • Bitte verpacken Sie Ersatzbatterien gesondert, um Kurzschlüsse zu verhindern.

Lockenstäbe, Frisiergeräte

Elektrische Lockenstäbe und Frisiergeräte

Dürfen aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

Gasbetriebene Lockenstäbe und Frisiergeräte

Gasbetriebene Lockenstäbe und Brennscheren, die mit Kohlenwasserstoffgas gefüllt und mit einer Sicherheitsabdeckung versehen sind, die sicher an der Wärmequelle befestigt ist, dürfen aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

  • * Maximal 1 Stück pro Person
  • * Nachfüllbare Gaskartuschen dürfen nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
Batteriebetriebene (kabellose) Lockenstäbe und Frisiergeräte

Wenn die Batterie aus dem Gerät entfernt wird oder das Gerät über einen Flugmodus verfügt, der die gleiche Funktion erfüllt, und die entsprechenden Einstellungen vorgenommen werden, kann das Gerät auch eingecheckt oder mitgeführt werden.

  • * Herausgenommene Lithium-Batterien sind nur im Handgepäck erlaubt.

Alkoholische Getränke

Pro Person dürfen bis zu fünf Liter alkoholischer Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 24 % und 70 % aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.
  • * Es bestehen keine Einschränkungen für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 24 % oder weniger.
  • * Alkoholischen Getränke müssen in dem Behälter aufbewahrt werden, in dem sie verkauft wurden.
  • * Auch wenn ein alkoholisches Getränk innerhalb der zulässigen Handgepäckmenge liegt, ist die Mitnahme an Bord aufgrund von Einschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten auf internationalen Flügen unter Umständen nicht möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Beschränkungen für das Handgepäck.

Trockeneis

Pro Person dürfen bis zu 2,5 kg an Kühlmitteln für verderbliche Waren aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

  • * Trockeneis für andere als die oben genannten Zwecke darf nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

Munition

Munition für Sport und Jagd
Pro Person dürfen bis zu 5 kg Munition inklusive Verpackung aufgegeben werden. Das Mitführen an Bord ist nicht zulässig.

Skiwachs

Fest

Darf aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

Flüssig/Paste

Flüssig-Skiwachse mit einem Flammpunkt von mehr als 60° C dürfen aufgegeben und an Bord mitgeführt werden.
Auf von ANA angebotenen Flügen dürfen keine flüssigen Skiwachse transportiert werden, für die der Flammpunkt nicht bestätigt werden kann.
Bitte bringen Sie für den Wachs ein Sicherheitsdatenblatt (Safety Data Sheet, SDS) oder ein anderes Dokument mit, das den Flammpunkt bestätigt.

Sprays (Gase)

Bitte beachten Sie die Informationen zu Sprays.

Lawinenrettungsrucksack

Pro Person darf nur ein Lawinen-Rettungsrucksack an Bord mitgeführt oder eingecheckt werden. Die Menge des verwendeten Schwarzpulvers darf nicht mehr als 200 mg betragen, und die Art des verwendeten Druckgases darf weder entzündlich noch toxisch sein.

  • * Der Rucksack muss so verpackt sein, dass er nicht versehentlich aktiviert werden kann, und es ist darauf zu achten, dass der sich darin befindliche Airbag nicht aufbläst.
  • * Der im Rucksack befindliche Airbag muss über Druckablassventile verfügen.
  • * Bitte legen Sie Begleitdokumente vor, die belegen, dass die Vorschriften erfüllt werden.
  • * Ersatzflaschen können nicht an Bord mitgeführt oder aufgegeben werden.
Lithium-Ionen-Batterien

Lithium-Ionen-Batterien mit einer Nennleistung von 160 Wh oder weniger sind sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
Bitte schalten Sie das Gerät vollständig aus und ergreifen Sie erforderliche Maßnahmen, um Brände durch versehentliche Verwendung oder Beschädigungen zu verhindern.

Gasflaschen in Geräten für die persönlichen Sicherheit einschließlich aufblasbarer Rettungswesten

Pro Person dürfen maximal zwei Rettungswesten mit kleinen Zylindern mit Kohlendioxidgas (bis zu zwei Zylinder pro Rettungsweste) und bis zu zwei Reservegaszylinder pro Rettungsweste aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden.

  • * Die Gasflasche muss Kohlendioxid oder Hochdruckgas der Kategorie 2.2 enthalten.

Wärmeerzeugende Artikel

Batteriebetriebene Unterwassertaschenlampen (zum Sporttauchen) oder Lötkolben usw.

  • Gegenstände, aus denen die Batterie entfernt wurde, um eine versehentliche Inbetriebnahme während der Beförderung zu verhindern, dürfen ohne Einschränkungen an Bord mitgeführt oder aufgegeben werden.
  • * Die herausgenommenen Lithium-Batterien dürfen nur an Bord mitgeführt werden.
  • * Lötkolben mit spitzen Enden dürfen nicht an Bord mitgeführt werden.

Experimentelle Medikamente

Beförderung von experimentellen Medikamenten

Experimentelle Medikamente in der Entwicklung können nur an Bord mitgeführt oder aufgegeben werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
Da es eine Weile dauern kann, bis die Sicherheitsprüfung und die erforderliche Bestätigung erfolgt sind, kommen Sie bitte rechtzeitig zum Flughafen.

Bedingungen
  • Der Passagier sollte ein Dokument zum Nachweis des experimentellen Medikaments vorlegen.
  • Das Medikament darf nicht radioaktiv und als solches mit einer.„Dreiblatt-Markierung“ auf dem äußeren Behälter gekennzeichnet sein.
  • Die Sicherheitsnormen* aus dem zivilen Luftfahrtgesetz Japans müssen erfüllt sein.
    • Flüssige experimentelle Medikamente müssen einer Flüssigkeitsinspektion unterzogen oder zur Inspektion geöffnet werden, damit sie an Bord mitgeführt werden können. Bitte beachten Sie, dass möglicherweise die Mitnahme an Bord oder das Aufgeben nur möglich ist, wenn die Transportbehälter geöffnet werden können.
  • Die Mengenbeschränkungen belaufen sich auf 0,5 l bzw. 0,5 kg pro Behälter und 2 l bzw. 2 kg pro Person.
Sicherheitskontrollen für experimentelle Medikamente
Art der experimentellen Medikamente Handgepäck Check-in
Flüssig Röntgenkontrolle, Flüssigkeitskontrolle Röntgenkontrolle
Fest Röntgenkontrolle Röntgenkontrolle