Diese Seite bietet Informationen zu Geräten und Services für Kunden mit eingeschränkter Hör- oder Sehkraft.
Reservierungen können über die ANA Website und den E-Mail-Service vorgenommen werden.
Wenn Sie Hilfe beim Boarding benötigen, teilen Sie uns dies bitte bei der Buchung mit.
Gehörlosenhunde können auf Wunsch kostenlos mit an Bord gebracht werden. Bitte informieren Sie unser Personal bei der Reservierung oder beim Check-in.
Beim Check-in könnten wir Dokumente, Gurte, Anhänger usw. überprüfen, um zu bestätigen, dass der Hund ein Gehörlosenhund ist.
Bei internationalen Flügen sind die Einreise-/Ausreisebestimmungen für Assistenzhunde je nach Land/Region unterschiedlich. Wir bitten unsere Kunden, alle erforderlichen Dokumente (Ausfuhrquarantänebescheinigung, Gesundheitsbescheinigung, Einfuhrbescheinigung usw.) für die Einfuhr/Ausfuhr von Tieren im Voraus durch Nachfrage bei der Quarantänestation, Botschaft usw. im Abflugsland/-region und am Zielort vorzubereiten.
Wenn Sie nach Japan einreisen/ausreisen oder in Japan umsteigen, überprüfen Sie bitte die Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei unter „Tierquarantänedienst (nur auf Englisch)“ sowie die Website des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Soziales unter „Informationen für Halter von Assistenzhunden, die aus dem Ausland einreisen (nur auf Englisch)“.
Personen, die mit Assistenzhunden nach Hongkong reisen oder dort umsteigen, müssen vor der Reise eigens eine Genehmigung des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz (Agriculture, Fisheries and Conservation Department, AFCD) (nur auf Englisch). Es kann bis zu zwei Wochen vom Antrag bis zur Genehmigung dauern.
Weitere Informationen finden Sie unter Reisende mit Assistenzhunden.
Wenn Sie ein Cochlea-Implantat oder ein Hörgerät mit einer Fernbedienung oder einem Fernkommunikations-System verwenden, schalten Sie die Fernbedienung oder die Fernsteuerung während des Fluges bitte aus, da diese Geräte Funkwellen aussenden können. Das Hauptgerät kann normal verwendet werden.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, werden Sie gebeten, mit einer Begleitperson auf dem Sitzplatz neben Ihnen zu reisen.
Eine Begleitperson ist angewiesen am Flughafen, beim Boarding, während des Fluges, beim Ausstieg und im Notfall bei der Evakuierung zu helfen.
Das Boardpersonal kann keine persönliche Versorgung leisten. Bitte gewährleisten Sie, dass Sie eine Begleitperson haben, die Ihnen hilft.
Wir bitten Sie, benötigte Utensilien zur Unterstützung selbst zur Verfügung zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass Reisende, die Unterstützung benötigen, aus Sicherheitsgründen keine Sitzplätze im Bereich des Notausgangs einnehmen dürfen.
Für Codeshare-Flüge gelten die Bestimmungen und Services der durchführenden Fluggesellschaft. Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Fluggesellschaft, um weitere Informationen zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter „Für Codeshare-Kunden“.
Bitte kommen Sie früh genug am Flughafen an, damit genügend Zeit für alle erforderlichen Abläufe bleibt.
Informationen zu Serviceausstattung und -einrichtungen, die am Flughafen und an Bord des Flugzeugs verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass einige Ausstattungen nur an bestimmten Flughäfen, in bestimmten Flugzeugtypen oder nur in Japan verfügbar sind.
Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu Einrichtungen und Services am Flughafen zu erhalten.
Aus Sicherheitsgründen müssen alle Kunden die Sicherheitskontrolle durchlaufen. Bitte beachten Sie, dass Sie dabei unter Umständen abgetastet werden.
Um die Kommunikation während des Fluges zu erleichtern, verwendet das Kabinenpersonal schriftliche Kommunikation und Hilfsgeräte.
Klicken Sie hier, um weitere Informationen zu Einrichtungen und Services an Bord zu erhalten.
Auf Anfrage begleiten wir Sie zur Ankunftshalle oder zum Treffpunkt. Bitte informieren Sie das Flughafenpersonal vor Ihrem Abflug und bleiben Sie auf Ihrem Sitzplatz, bis unser Personal eintrifft, um Ihnen zu helfen.