Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Punkten, die Sie beim Boarding beachten müssen.
Generell dürfen Passagiere, bei denen schwere Infektionen vorliegen oder vermutet werden, die für andere Passagiere ansteckend sein können, nicht an Bord gehen.
Reisende dürfen nicht an Bord gehen, wenn sie mit einer ansteckenden Krankheit wie COVID-19, Grippe oder Röteln, die im japanischen Gesundheits- und Sicherheitsgesetz für Schulen aufgeführt sind, infiziert sind. Des Weiteren dürfen Personen, die aufgrund der oben genannten Krankheiten vom Schulbesuch ausgeschlossen sind, bis zur Aufhebung der Suspendierung, nicht an Bord.
Sollte Ihr Arzt jedoch feststellen, dass Sie nicht mehr ansteckend sind, können Sie möglicherweise fliegen. Wenden Sie sich daher bitte an Ihren Arzt. In diesem Fall werden Sie möglicherweise gebeten, ein MEDIF-Formular (Medical Information Form) vorzulegen. Bitte beachten Sie die nachstehenden Informationen unter „Informationen zum Ausfüllen der ärztlichen Bescheinigung (auf Englisch)“.
Die folgende Liste enthält eine teilweise Übersicht über die Dauer des krankheitsbedingten Flugverbots.
Erkrankung | Zeitraum, in dem das Flugverbot gilt |
---|---|
COVID-19 | Es müssen 5 Tage nach Krankheitsausbruch und 1 Tag nach Milderung der Symptome vergangen sein |
Influenza | Bis 5 Tage nach Ausbruch der Erkrankung und 2 Tage nach Absinken des Fiebers |
Keuchhusten | Bis der charakteristische Husten abgeklungen ist oder bis die Antibiotikabehandlung abgeschlossen ist |
Masern | Bis 3 Tage nach Absinken des Fiebers |
Mumps | Bis 5 Tage nach Auftreten der typischen Symptome wie Schwellung von Ohrspeicheldrüse, Unterkieferspeicheldrüse und Unterzungenspeicheldrüse |
Röteln | Bis zum Abklingen des Ausschlags |
Windpocken | Bis zum Verkrusten der Bläschen |
Pharyngokonjunktivalfieber | Bis 2 Tage nach Auftreten der typischen Symptome |
Tuberkulose, Meningokokkenmeningitis, Keratoconjunctivitis epidemica usw. | Bis ein Arzt bestätigt, dass kein Infektionsrisiko mehr besteht |