Reisende, die Autoinjektoren und tragbare medizinische Geräte verwenden

Reisende, die Autoinjektoren (Injektionsnadeln) und tragbare medizinische Geräte wie Insulinpumpen an Bord verwenden

Auch wenn kein MEDIF-Formular (Medical Information Form) erforderlich ist und es keine Einschränkungen für die Mitnahme von Medikamenten an Bord gibt, wird empfohlen, Dokumente wie eine ärztliche Verordnung oder ein Zertifikat mitzubringen, um ein reibungsloses Boarding-Verfahren zu ermöglichen.

Mitnahme von Insulinspritzen oder Adrenalin-Autoinjektoren (EpiPens)

Insulinspritzen, Autoinjektoren (z. B. für Adrenalin (EpiPen)) und Nadeln zur Verabreichung von injizierbaren Medikamenten durch den Patienten selbst, die von einem Arzt für den Haus-/Selbstgebrauch verschrieben wurden, können an Bord mitgeführt und verwendet werden. Es ist nicht erforderlich, uns im Voraus zu benachrichtigen oder ein MEDIF-Formular (Medical Information Form) einzureichen.

Informieren Sie bitte das Sicherheitspersonal bei der Sicherheitskontrolle, dass Sie einen Autoinjektor mit sich führen.
Damit die Sicherheitskontrolle am Flughafen reibungslos durchgeführt werden kann, empfehlen wir Ihnen, ein Dokument bereitzuhalten, in dem der Inhalt und Verwendungszweck erläutert wird (ärztliche Verordnungen, ärztliche Bescheinigungen, Diabetikerausweis usw.).

Diabetikerausweise werden von der Japan Association for Diabetes Education and Care ausgestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Japan Association for Diabetes Education and Care (nur Japanisch).

Patienten-ID-Karte für Diabetiker

Mitnahme von Insulinpumpen und Blutzuckermessgeräten (CGM)

Wenn Sie eine Insulinpumpe oder ein Blutzuckermessgerät (CGM) besitzen, informieren Sie bitte vorab den ANA Disability Desk über den Hersteller, den Produktnamen und die Modellnummer des Geräts.

Informieren Sie bitte das Sicherheitspersonal bei der Sicherheitskontrolle, dass Sie ein Metallgerät mit sich führen.
Wenn Sie Bedenken bezüglich der Auswirkungen der Röntgenkontrolle Ihres Gepäcks auf Ihr Medizinprodukt haben, informieren Sie bitte den Sicherheitskontrolleur, bevor Sie die Sicherheitskontrolle passieren.
Sie werden dann u. a. manuell abgetastet und müssen nicht durch den üblichen Metalldetektor gehen oder die Röntgenkontrolle des Gepäcks durchlaufen.

Einige Geräte, wie Insulinpumpen und Blutzuckermessgeräte, können Funkwellen aussenden. Bitte denken Sie daran, das Gerät auszuschalten oder in den Flugmodus (ein Modus, in dem keine Funkwellen ausgesendet werden) zu wechseln, wenn Sie es in der Flugzeugkabine verwenden.

Hinweise zum Mitführen wichtiger Gegenstände an Bord

  • Den Flugbegleitern ist es nicht gestattet, Ihre Medikamente an Bord zu beaufsichtigen oder zu kühlen. Bringen Sie bei Bedarf bitte eine Kühlbox oder ähnliches mit. Informationen zum Umgang mit eingeschränkt zulässigem Handgepäck finden Sie unter Artikel, die nicht aufgegeben oder an Bord mitgeführt werden dürfen (Internationale Flüge).
  • Bitte achten Sie darauf, Ihre gebrauchten Spritzen und Nadeln mitzunehmen, wenn Sie das Flugzeug verlassen, und entsorgen Sie sie auf die von der entsprechenden medizinischen Einrichtung vorgegebenen Weise.
  • Flugbegleiter dürfen keine medizinischen Behandlungen durchführen, einschließlich der Verabreichung von Injektionen, der Verabreichung von Medikamenten und der Bedienung von medizinischen Geräten. Die erforderliche Behandlung muss vom Reisenden oder dessen Begleitperson durchgeführt werden.

Internationale Flüge

  • Wenn Sie auf einem internationalen Flug ein Kühlelement (flüssigkeitsbasiert) zum Kühlen Ihrer Medikamente mit sich führen, sollten Sie ein Kühlelement wählen, auf dessen Außenseite der Verwendungszweck angegeben wird, oder eine ärztliche Bescheinigung (in englischer Sprache) vorlegen, die besagt, dass das Kühlelement für diesen Zweck erforderlich ist.
  • Es wird empfohlen, dass Sie Ihre Rezepte, ärztliche Bescheinigungen, Ihren Diabetikerausweis und andere Zertifikate in englischer Sprache vorliegen haben.
  • Da die Standards für Flughäfen außerhalb Japans je nach Land unterschiedlich sein können, wenden Sie sich bitte vorab an die Botschaft oder eine andere zuständige Einrichtung am Zielort.
  • Für Codeshare-Flüge, die von unseren Partnerfluggesellschaften unter ANA-Flugnummern durchgeführt werden, gelten die Bestimmungen der durchführenden Partnerfluggesellschaft. Weitere Informationen erhalten Sie von der Partnerfluggesellschaft, die den Flug direkt durchführt.

Häufig gestellte Fragen zu Autoinjektoren und Medikamenten

Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, wenden Sie sich bitte an den ANA Disability Desk.