Anträge für K-ETA (System für elektronische Reisegenehmigungen, die für Reisen nach Südkorea erforderlich sind)

Gemäß den geltenden Gesetzen überprüfen wir beim Check-in, ob Passagiere, die nach Südkorea reisen, eine K-ETA haben.
Gemäß den Anweisungen der südkoreanischen Behörden können wir Passagieren das Boarding für einen ANA-Flug verweigern, sofern diese einer der zutreffenden Nationalitäten angehören und keine K-ETA haben.
Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie eine K-ETA benötigen. Wenn Sie eine K-ETA benötigen, sollten Sie den erforderlichen Antrag in der Regel bis mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt stellen.

K-ETA-Anträge

  • Sie können den Antrag entweder auf der offiziellen Website von K-ETA oder über die K-ETA-App für Mobilgeräte stellen.
    Bei der Antragsstellung müssen Sie die erforderlichen Informationen (z. B. E-Mail-Adresse, Reisepassdaten) eingeben und ein Farbfoto Ihres Gesichts hochladen.
    Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb von 24 Stunden nach Einreichung Ihres Antrags per E-Mail über das Ergebnis Ihres Antrags auf Reisegenehmigung benachrichtigt werden.
    Sie können das Ergebnis auch auf der offiziellen Website unter Angabe Ihrer Antragsnummer einsehen.
  • Betroffene Passagiere
    Dies gilt für Angehörige aller Nationalitäten, die Südkorea gemäß des Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht betreten.
    Während des von den koreanischen Behörden festgelegten Zeitraums sind Passagiere, die Staatsangehörige der 22 berechtigten Länder/Regionen sind, jedoch von einer vorherigen K-ETA befreit. Bei der KOREANISCHEN EINWANDERUNGSBEHÖRDE finden Sie nähere Informationen zu Zielländern und -regionen.
  • Bearbeitungsgebühr
    10.000 KRW (zzgl. Steuern)
    Nur Kreditkartenzahlungen werden akzeptiert.
  • Gültigkeitsdauer
    Zwei Jahre ab dem Datum des Erhalts (Die K-ETA kann für mehrere Reisen während des Gültigkeitszeitraums genutzt werden.)

Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen K-ETA-Website.

Weiterführende Informationen